Stand: 22.11.2000
"Die Fahrradfahrer sind von der Straße weg, sie sind nicht mehr in der Gefahr, von Lastern zur Seite gedrückt oder überrollt zu werden"
Erlanger Nachrichten, 01./02.05.2000 (Gemeinderat Eckental)
Die Praxis:
"Radlerin von Lkw überrollt.
Troisdorf - Tödliche Verletzungen erlitt eine 84-jährige Radfahrerin gestern gegen 16.45 Uhr in Spich. Sie wurde von einem Lkw erfasst und überrollt, der, auf der Hauptstraße aus Richtung Köln kommend, nach rechts in die Bonner Straße abbiegen wollte. Der Fahrer (63) übersah beim Anfahren bei Grün offenbar die Frau, die - aus gleicher Richtung kommend - auf dem Radweg unterwegs war."
Rhein-Sieg-Anzeiger, 18.04.2000
"22-jährige Radlerin schwer verletzt
Leipzig - Ein 29-jähriger "Brummi"-Fahrer aus dem Landkreis Delitzsch wollte gestern Morgen kurz vor 8 Uhr von der Dresdner Straße aus nach rechts in die Grenzstraße einbiegen. Dabei übersah de Mann am Steuer des Lasters eine Radfahrerin, die auf dem Radweg stadteinwärts fuhr. Die 22-Jährige wurde von dem Lastzug erfaßt und schwer verletzt. In kritischem Zustand mußte die junge Frau ins Krankenhaus gebracht werden."
Leipziger Volkszeitung, 05.05.2000
Die Radfahrer haben den Schaden, die LKW-Fahrer haben die juristische Schuld.
Die Ursache der Unfälle liegt aber woanders. Es ist das Prinzip Radweg mit seiner völlig unlogischen Verkehrsführung. Die dafür Verantwortlichen werden aber nach Unfällen nicht belangt.
Auf der Fahrbahn schwimmt der Radfahrer im allgemeinen Verkehrsstrom mit. Er ordnet sich entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung an Kreuzungen und Einmündungen ein. Er ist im Blickfeld der motorisierten Verkehrsteilnehmer, wird von ihnen wahrgenommen. Auf dem Radweg ist er vom übrigen Verkehr getrennt. Er kreuzt als Geradeausfahrer den Weg abbiegender Kraftfahrer. Dabei ist er zwar bevorrechtigt, taucht aber oft erst im Blickfeld des Kraftfahrers auf, wenn es schon zu spät ist. Radwege verlaufen häufig genau im toten Winkel von LKW-Rückspiegeln.
Niemand käme auf der Fahrbahn auf die Idee, Rechtsabbieger links vom Geradeausverkehr zu führen. Radwege erzwingen diese Situation, indem geradeaus fahrende Radfahrer gezwungen werden, sich rechts von den Rechtsabbiegern auf der Fahrbahn einzuordnen. Wenn der Radweg für die Geradeausfahrer links von der Rechtsabbiegerspur geführt wird, ändert sich am Prinzip überhaupt nichts. Der Konfliktpunkt wird nur an den Anfang der Rechtsabbiegerspur verlagert (Bild oben rechts).